Fortbildung in bayerischen Schulen

Hilfe

Kontakt

Sie haben noch Fragen zu FIBS 2? Sie erreichen den FIBS 2-Support auf folgenden Wegen:

Anschrift
Anschrift
Kardinal-v.-Waldburg-Str. 6-7
89407 Dillingen

Viele typische Fragen, die im Zusammenhang mit FIBS 2 auftauchen, sind bereits auf der FIBS-Themenseite (Genehmiger & Schulen) erläutert.
Bitte versuchen Sie zunächst, Ihre Fragen dort zu klären.

Bitte geben Sie bei Kontaktaufnahme die Schulnummer bzw. die Nummer der Dienststelle an.
In sehr dringenden Fällen erreichen Sie den FIBS 2-Support auch telefonisch unter (09071) 53-366.

Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen zum Rollout von FIBS 2 finden Sie unter: FIBS 2 Rollout

Erste Schritte in FIBS 2

FIBS 2.0: Anleitungen zur Einrichtung der Schule

Die Anleitungen zur Einrichtung der Schule finden Sie auf den Themenseiten zum FIBS 2 Rollout unter „Weitere Hilfsmittel für Genehmiger und Schulleitungen“


FIBS2: Selbstlernkurse für Anbieter

Um Ihnen den Einstieg in FIBS 2 zu erleichtern haben wir Selbstlernkurse erstellt, worin die grundlegenden Funktionen des Portals beschrieben werden:

Ziel des Lehrgangs ist es, Anbietern von Lehrveranstaltungen in FIBS die Grundlagen zu vermitteln, um die eigene Organisation (Schulaufsicht, MB-Dienststelle, Regierung) in FIBS 2.0 aufzubauen.

> weiter zum Lehrgang
Ziel des Lehrgangs ist es, Anbietern von Lehrveranstaltungen in FIBS, die Grundlagen zu vermitteln, um die Lehrgänge in FIBS 2.0 einzupflegen.

Inhalte:
  • Einpflegen von Lehrgängen in FIBS 2.0
  • Lehrgangsverwaltung in FIBS 2.0
> weiter zum Lehrgang
Ziel des Lehrgangs ist es, Fachmitarbeitern und ihren Dienststellen die Eingabe und die Genehmigung von Lehrgängen in FIBS 2.0 zu vermitteln.
Inhalte
  • Eingabe und Verwaltung von Lehrgängen in FIBS 2.0
  • Genehmigen von Lehrgängen in FIBS 2.0
  • Grundlagen der zugehörigen Berechtigungsvergabe für Fachmitarbeiter
> weiter zum Lehrgang


FIBS 2.0: Anleitungen zur Genehmigung



Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufige Fragen, die im Zusammenhang mit FIBS 2 auftauchen, sind bereits in unserer FAQ-Liste beantwortet. Bitte versuchen Sie zuerst, Ihre Fragen dort zu klären.
Sie können mehrere, zusammengehörige Veranstaltungen zusammenfassen – dazu müssen alle Veranstaltungen Bestandteil eines Lehrgangs sein. Der Lehrgang ist damit das Bindeglied einer Veranstaltungs-Sequenz. Diese Konstruktion ist insbesondere dann sinnvoll einsetzbar, wenn die zugehörigen Veranstaltungen
  1. inhaltlich aufeinander aufbauen und
  2. die Teilnehmer aus dem gleichen Personenkreis stammen.
Die Teilnahmebescheinigungen werden für jede einzelne Veranstaltung zum Versand per E-Mail angeboten.
Das Verfahren für die Veröffentlichung von Lehrgängen externer Anbieter (sog. Freigabe) in FIBS 2 entspricht in groben Zügen dem bisherigen Verfahren in FIBS 1. Das Verfahren läuft wie folgt ab:
  1. Externe Anbieter müssen zunächst einmalig ihre Daten (Anbietername, Anschrift,...) in FIBS 2 eintragen UND zusätzlich eine schriftliche Registrierungserklärung abgeben.
  2. Daraufhin prüft unsere Dienststelle, ob der externe Anbieter in FIBS 2 zugelassen werden kann.
  3. Der externe Anbieter erhält im Falle der Zulassung eine E-Mail mit den Zugangsdaten für FIBS 2.
  4. Nun kann der externe Anbieter Lehrgangsangebote eingeben, die vor der Veröffentlichung der Freigabe bedürfen.
  5. Nach der Freigabe auf der Grundlage der Freigabekriterien werden die externen Angebote in FIBS veröffentlicht.

Der Eintrag einer Veranstaltung durch externe Anbieter in FIBS hat nur einen Hinweis- und Veröffentlichungscharakter: Die dort eingestellten Veranstaltungen haben der Plausibilitätsprüfung (Schul- und Unterrichtsbezug, Unterrichtsausfall usw.) im Rahmen der Freigabe genügt. Dies kann den Lehrkräften und den Schulleitungen bei der Auswahl bzw. Genehmigung von Fortbildungen als Hinweis dienen.

Rechtliche Ansprüche jedweder Art ergeben sich durch die Einstellung in FIBS 2 nicht.

Für die Lehrgänge/Veranstaltungen externer Anbieter gilt in FIBS generell: Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden (auch anfallende Reise- und Fahrtkosten können nicht erstattet werden). Ausnahmen hiervon können für bestimmte Veranstaltungen und nur nach gesonderter Prüfung im Staatsministerium für Unterricht und Kultus erfolgen.

Sie sind nicht in FIBS 2 registriert, möchten aber für eine bestimmte Dienststelle bzw. Anbieter als "externer Referent" tätig werden?

Dann folgen Sie bitte den folgenden Schritten. Ihre Personendaten werden anhand eines Formulars erfasst und der Dienststelle zur Erfassung in FIBS 2 übermittelt.

Schritte zur Registrierung als externer Referent:

  1. Füllen Sie das Formular "Erfassung als Referent" aus.
  2. Nehmen Sie Kontakt mit den entsprechenden Dienststellen auf, für die Sie tätig werden wollen.
  3. Übermitteln Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die kontaktierte Dienststelle, für die Sie tätig werden möchten.

Sie möchten als Fachmitarbeiterin oder Fachmitarbeiter für eine Dienststelle tätig werden?
Bitte folgen Sie dazu den Informationen in der "Kurzanleitung".

Lehrgänge mit zugehörigen Veranstaltungen sind grundsätzlich nur dann freigabefähig, wenn

  • sie einen unmittelbaren Schul- und Unterrichtsbezug aufweisen. Daher muss in den Angeboten ein Bezug zu den bayerischen Lehrplänen ausgewiesen sein.
  • sie einen eindeutigen Bezug zu den Anforderungen des Lehrerberufs aufweisen. Es gilt, die fachlichen und berufsspezifischen Kompetenzen der Lehrkräfte zu fördern. Fortbildungen, die der allgemeinen Lebensgestaltung, der allgemeinen Gesundheitsförderung oder Therapie dienen, sind nicht freigabefähig.
  • sie kein überwiegend therapeutisches Angebot enthalten.
  • sie einen Unterrichtsausfall von höchstens zwei vollen Unterrichtstagen verursachen.
  • sie nicht an Orten stattfinden, die sich erheblich mit touristischen Interessen überschneiden.
  • sie kein überwiegend partei- oder standespolitisches Angebot enthalten.
  • in der Ausschreibung die gesamten Kosten ersichtlich sind, die für den Teilnehmer entstehen.
  • nicht der Werbeaspekt für ein Produkt im Vordergrund steht.
  • die Ausschreibung keine erheblichen orthografischen Mängel aufweist.
  • sie sich nicht ausschließlich an Referendare bzw. Lehramtsanwärter richtet, während die Zielgruppe von Lehrkräften, für die die Datenbank FIBS mit ihren Angeboten eingerichtet wurde, nicht oder nur am Rande angesprochen ist.
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