Hilfe
Kontakt
Sie haben noch Fragen zu FIBS? Sie erreichen den FIBS-Support auf folgenden Wegen:
89407 Dillingen
Viele typische Fragen, die im Zusammenhang mit FIBS auftauchen, sind bereits auf der FIBS-Themenseite (Genehmiger & Schulen) erläutert.
Bitte versuchen Sie zunächst, Ihre Fragen dort zu klären.
Bitte geben Sie bei Kontaktaufnahme die Schulnummer bzw. die Nummer der Dienststelle an.
In sehr dringenden Fällen erreichen Sie den FIBS-Support auch telefonisch unter (09071) 53-366.
Erste Schritte in FIBS
Anleitungen zur Einrichtung der Schule
Die Anleitungen zur Einrichtung der Schule finden Sie auf den Themenseiten zu FIBS unter „Weitere Hilfsmittel für Genehmiger und Schulleitungen“
Selbstlernkurse für Anbieter
Um Ihnen den Einstieg in FIBS zu erleichtern haben wir Selbstlernkurse erstellt, worin die grundlegenden Funktionen des Portals beschrieben werden:
> weiter zum Lehrgang
Inhalte:
- Einpflegen von Lehrgängen
- Lehrgangsverwaltung
Inhalte
- Eingabe und Verwaltung von Lehrgängen
- Genehmigen von Lehrgängen
- Grundlagen der zugehörigen Berechtigungsvergabe für Fachmitarbeiter
Anleitungen zur Genehmigung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Häufige Fragen, die im Zusammenhang mit FIBS auftauchen, sind bereits in unserer FAQ-Liste beantwortet. Bitte versuchen Sie zuerst, Ihre Fragen dort zu klären.- inhaltlich aufeinander aufbauen und
- die Teilnehmer aus dem gleichen Personenkreis stammen.
- Externe Anbieter müssen zunächst einmalig ihre Daten (Anbietername, Anschrift,...) in FIBS eintragen UND zusätzlich eine schriftliche Registrierungserklärung abgeben.
- Daraufhin prüft unsere Dienststelle, ob der externe Anbieter in FIBS zugelassen werden kann.
- Der externe Anbieter erhält im Falle der Zulassung eine E-Mail mit den Zugangsdaten für FIBS.
- Nun kann der externe Anbieter Lehrgangsangebote eingeben, die vor der Veröffentlichung der Freigabe bedürfen.
- Nach der Freigabe auf der Grundlage der Freigabekriterien werden die externen Angebote in FIBS veröffentlicht.
Der Eintrag einer Veranstaltung durch externe Anbieter in FIBS hat nur einen Hinweis- und Veröffentlichungscharakter: Die dort eingestellten Veranstaltungen haben der Plausibilitätsprüfung (Schul- und Unterrichtsbezug, Unterrichtsausfall usw.) im Rahmen der Freigabe genügt. Dies kann den Lehrkräften und den Schulleitungen bei der Auswahl bzw. Genehmigung von Fortbildungen als Hinweis dienen.
Rechtliche Ansprüche jedweder Art ergeben sich durch die Einstellung in FIBS nicht.
Für die Lehrgänge/Veranstaltungen externer Anbieter gilt in FIBS generell: Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden (auch anfallende Reise- und Fahrtkosten können nicht erstattet werden). Ausnahmen hiervon können für bestimmte Veranstaltungen und nur nach gesonderter Prüfung im Staatsministerium für Unterricht und Kultus erfolgen.
Sie sind nicht in FIBS registriert, möchten aber für einen Anbieter als "externer Referent" tätig werden?
Dann führen Sie bitte folgende Schritte durch:
- Registrieren Sie sich unter „Registrierung FIBS“ -> Registrierung als neuer Nutzer -> externer Referent
- Nehmen Sie Kontakt mit der/den Dienststelle(n) auf, für die Sie tätig werden wollen.
- Die jeweilige Dienststelle kann Sie nun in den eigenen Referentenstamm aufnehmen.
Sie möchten als Fachmitarbeiterin oder Fachmitarbeiter für eine Dienststelle tätig werden?
Bitte folgen Sie dazu den Informationen in der „Kurzanleitung“.