Hilfe
Kontakt
Sie haben noch Fragen zu FIBS 2? Sie erreichen den FIBS 2-Support auf folgenden Wegen:
89407 Dillingen
Viele typische Fragen, die im Zusammenhang mit FIBS 2 auftauchen, sind bereits auf der FIBS-Themenseite (Genehmiger & Schulen) erläutert.
Bitte versuchen Sie zunächst, Ihre Fragen dort zu klären.
Bitte geben Sie bei Kontaktaufnahme die Schulnummer bzw. die Nummer der Dienststelle an.
In sehr dringenden Fällen erreichen Sie den FIBS 2-Support auch telefonisch unter (09071) 53-366.
Aktuelle Informationen
Aktuelle Informationen zum Rollout von FIBS 2 finden Sie unter: FIBS 2 Rollout
Erste Schritte in FIBS 2
FIBS 2.0: Anleitungen zur Einrichtung der Schule
Die Anleitungen zur Einrichtung der Schule finden Sie auf den Themenseiten zum FIBS 2 Rollout unter „Weitere Hilfsmittel für Genehmiger und Schulleitungen“
FIBS2: Selbstlernkurse für Anbieter
Um Ihnen den Einstieg in FIBS 2 zu erleichtern haben wir Selbstlernkurse erstellt, worin die grundlegenden Funktionen des Portals beschrieben werden:
> weiter zum Lehrgang
Inhalte:
- Einpflegen von Lehrgängen in FIBS 2.0
- Lehrgangsverwaltung in FIBS 2.0
Inhalte
- Eingabe und Verwaltung von Lehrgängen in FIBS 2.0
- Genehmigen von Lehrgängen in FIBS 2.0
- Grundlagen der zugehörigen Berechtigungsvergabe für Fachmitarbeiter
FIBS 2.0: Anleitungen zur Genehmigung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Häufige Fragen, die im Zusammenhang mit FIBS 2 auftauchen, sind bereits in unserer FAQ-Liste beantwortet. Bitte versuchen Sie zuerst, Ihre Fragen dort zu klären.- inhaltlich aufeinander aufbauen und
- die Teilnehmer aus dem gleichen Personenkreis stammen.
- Externe Anbieter müssen zunächst einmalig ihre Daten (Anbietername, Anschrift,...) in FIBS 2 eintragen UND zusätzlich eine schriftliche Registrierungserklärung abgeben.
- Daraufhin prüft unsere Dienststelle, ob der externe Anbieter in FIBS 2 zugelassen werden kann.
- Der externe Anbieter erhält im Falle der Zulassung eine E-Mail mit den Zugangsdaten für FIBS 2.
- Nun kann der externe Anbieter Lehrgangsangebote eingeben, die vor der Veröffentlichung der Freigabe bedürfen.
- Nach der Freigabe auf der Grundlage der Freigabekriterien werden die externen Angebote in FIBS veröffentlicht.
Der Eintrag einer Veranstaltung durch externe Anbieter in FIBS hat nur einen Hinweis- und Veröffentlichungscharakter: Die dort eingestellten Veranstaltungen haben der Plausibilitätsprüfung (Schul- und Unterrichtsbezug, Unterrichtsausfall usw.) im Rahmen der Freigabe genügt. Dies kann den Lehrkräften und den Schulleitungen bei der Auswahl bzw. Genehmigung von Fortbildungen als Hinweis dienen.
Rechtliche Ansprüche jedweder Art ergeben sich durch die Einstellung in FIBS 2 nicht.
Für die Lehrgänge/Veranstaltungen externer Anbieter gilt in FIBS generell: Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden (auch anfallende Reise- und Fahrtkosten können nicht erstattet werden). Ausnahmen hiervon können für bestimmte Veranstaltungen und nur nach gesonderter Prüfung im Staatsministerium für Unterricht und Kultus erfolgen.
Sie sind nicht in FIBS 2 registriert, möchten aber für eine bestimmte Dienststelle bzw. Anbieter als "externer Referent" tätig werden?
Dann folgen Sie bitte den folgenden Schritten. Ihre Personendaten werden anhand eines Formulars erfasst und der Dienststelle zur Erfassung in FIBS 2 übermittelt.
Schritte zur Registrierung als externer Referent:
- Füllen Sie das Formular "Erfassung als Referent" aus.
- Nehmen Sie Kontakt mit den entsprechenden Dienststellen auf, für die Sie tätig werden wollen.
- Übermitteln Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die kontaktierte Dienststelle, für die Sie tätig werden möchten.
Sie möchten als Fachmitarbeiterin oder Fachmitarbeiter für eine Dienststelle tätig werden?
Bitte folgen Sie dazu den Informationen in der "Kurzanleitung".